3. Erste-Hilfe-Material

Die Möglichkeit, Erste Hilfe zu leisten und deren Qualität hängt auch von den richtigen Hilfsmitteln ab. Daher muss das notwendige Erste-Hilfe-Material vorhanden sein.

Beim Verbandmaterial gibt es Mindestanforderungen. Verbandmaterial muss schnell erreichbar und leicht zugänglich sein. Es muss in Behältnissen (Verbandkasten, Verbandschrank) so aufbewahrt werden, dass es gegen schädigende Einflüsse geschützt ist. Das Material muss regelmäßig überprüft werden und ist bei Bedarf zu ergänzen bzw. zu erneuern.

Erste-Hilfe-Material soll an Arbeitsstätten so verteilt sein, dass es von ständigen Arbeitsplätzen höchstens 100 m Wegstrecke und höchstens ein Stockwerk entfernt ist.

Ausgehend von der Gefährdungsbeurteilung kann neben der Grundausstattung (Verbandmaterial, Hilfsmittel, Rettungsdecke) spezielles Erste-Hilfe-Material wie medizinische Geräte (z. B. Automatisierter Externer Defibrillator, Beatmungsgerät, Augendusche etc.) oder Arzneimittel (z. B. Antidot) zur Ersten Hilfe notwendig oder sinnvoll sein.

 

3.1 Anzahl und Inhalt der Verbandkästen

Geeignetes Erste-Hilfe-Material enthalten z. B.

In Abhängigkeit von der Betriebsart und Zahl der Beschäftigten gelten für die Ausstattung mit Verbandmaterial die folgenden Richtwerte:

Tabelle 2: Art und Anzahl von Verbandkästen

Betriebsart Zahl der Beschäftigten Kleiner Großer1)
    DIN 13157 DIN 13169
Verwaltungs- und Handelsbetriebe 1 - 50
51 - 300
ab 301
für je 300 weitere Beschäftigte zusätzlich ein großer Verbandkasten
1 2)
1
2
Herstellungs-, Verarbeitungs- und vergleichbare Betriebe (z. B. Küchen, Backbetriebe) 1 - 20
21 - 100
ab 101
für je 100 weitere Beschäftigte zusätzlich ein großer Verbandkasten
1 2)
1
2
Baustellen und baustellenähnliche Einrichtungen 1 - 10
11 - 50
ab 51
für je 50 weitere Beschäftigte zusätzlich ein großer Verbandkasten
1 2)
1
2
1)  Zwei kleine Verbandkästen ersetzen einen großen Verbandkasten
2)  Für Tätigkeiten im Außendienst, insbesondere für die Mitführung von Erste-Hilfe-Material in Werkstattwagen und Einsatzfahrzeugen, kann auch der Kraftwagen-Verbandkasten, z. B. nach DIN 13164, als kleiner Verbandkasten verwendet werden.

Der genormte Inhalt der Verbandkästen dient als Mindestausstattung der Betriebe. Er ist im Handel einzeln und sortiert als komplette Füllung erhältlich.

Tabelle 3: Inhalt des großen und kleinen Verbandkastens

Verbandkasten (Inhalt)
Bezeichnung
groß
DIN 13169
klein
DIN 13157
  Stückzahl Stückzahl
Heftpflaster 500 cm x 2,5 cm, Spule mit Außenschutz 2 1
Wundschnellverband 10 cm x 6 cm 24 12
Fingerkuppenverband 5 cm x 4 cm 12 6
Fingerverband 12 cm x 2 cm 12 6
Pflasterstrips 7,2 cm x 1,9 cm 12 6
Pflasterstrips 7,2 cm x 2,5 cm 24 12
Verbandpäckchen DIN 13151 - K 2 1
Verbandpäckchen DIN 13151 - M 6 3
Verbandpäckchen DIN 13151 - G 2 1
Verbandtuch DIN 13152 - A, 60 cm x 80 cm 2 1
Kompresse 10 cm x 10 cm 12 6
Augenkompresse 4 2
Kälte-Sofortkompresse mindestens 200 cm2 2 1
Rettungsdecke mindestens 210 cm x 160 cm 2 1
Fixierbinde DIN 61634 - FB 6 4 2
Fixierbinde DIN 61634 - FB 8 4 2
Dreiecktuch DIN 13168 - D 4 2
Verbandkastenschere DIN 58279 - B 190 1 1
Vliesstoff-Tuch 10 5
Folienbeutel 4 2
Feuchttuch zur Reinigung unverletzter Haut 8 4
Medizinische Einmalhandschuhe 8 4
Erste-Hilfe-Broschüre/Anleitung zur Ersten Hilfe 1) 1 1
Gesichtsmasken, mind. Typ 1, nach DIN EN 14683 4 2
Inhaltsverzeichnis 1 1

1) Muss mindestens der DGUV Information "Anleitung zur Ersten Hilfe" der gewerblichen Berufsgenossenschaften entsprechen (DGUV Information 204-006)

 

 

Autor: Hartmann
2022-05-17