CHECK „SICHERE MASCHINEN“
Überprüfen Sie mit diesem Check, ob in Ihrem Betrieb die Arbeit an Maschinen rund und sicher läuft.
Sie unterweisen Ihre Mitarbeiter regelmäßig – mindestens 1 × jährlich, Jugendliche mindestens 2 × jährlich – in der sicheren Handhabung der Maschinen. Dabei erläutern Sie mögliche Gefährdungen, die Bedeutung und Funktionsweise der Schutzeinrichtungen und wie man an den einzelnen Maschinen sicher arbeitet.

→ TIPP: Nutzen Sie die Betriebsanweisungen für einzelne Maschinen. Darin ist alles, was Ihre Mitarbeiter wissen müssen, zusammengefasst.
Außerdem gibt es für einige Maschinen Unterweisungskurzgespräche.

Sie dokumentieren jede Unterweisung.

→ TIPP: Nutzen Sie das beschreibbare Formular „Unterweisungsnachweis“ PDF-Symbol

Betriebsanweisungen für die einzelnen Maschinen hängen aus.
Ihre Mitarbeiter wissen, dass gefährliches Verhalten und Manipulationen an Schutzeinrichtungen in Ihrem Betrieb verboten sind.

→ TIPP: Die BGN vergibt Prämienpunkte, wenn Sie in Ihrem Betrieb das Manipulationsverbot zur Chefsache machen und es ausdrücklich bei Ihren Mitarbeitern ansprechen. Am besten zusätzlich mit einem Schild darauf hinweisen.

Sie haben Ihre Mitarbeiter angewiesen, täglich vor Arbeitsbeginn an einer Maschine kurz zu überprüfen, ob alle Schutzeinrichtungen und elektrische Kabel intakt sind.
Ihre Mitarbeiter sind angewiesen, Mängel an Maschinen, z. B. eine defekte Schutzabdeckung oder einen beschädigten Stecker, umgehend an Sie zu melden.

→ TIPP: Sie erhalten Prämienpunkte, wenn Sie ein schriftliches Meldesystem einführen. Es reicht ein Meldezettel, den Mitarbeiter Ihnen auf den Schreibtisch legen.

Sie lassen bei Ihren Maschinen regelmäßig den sicheren Zustand der Schutzeinrichtungen von einer zur Prüfung befähigten Person überprüfen. Siehe hierzu Prüfung und Kontrolle
Sie lassen bei Ihren ortsveränderlichen Maschinen die elektrischen Verlängerungs- und Anschlussleitungen mit Steckern regelmäßig prüfen. Siehe hierzu Prüfung und Kontrolle