Maßnahmen zum Schutz der Hautgesundheit

Hautschutzcreme

Bei Hautschutzmaßnahmen gilt das sogenannte STOP-Prinzip (siehe unten). Es gibt eine Rangfolge bei den Hautschutzmaßnahmen vor. Welche Maßnahmen umgesetzt werden, hängt von den Ergebnissen der Gefährdungsbeurteilung ab.

Zunächst also muss der Arbeitgeber im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung ermitteln, ob und welche Hautbelastung oder Arbeitsstoffkontakte konkret an den Arbeitsplätzen im Betrieb vorkommen.

Wenn eine relevante Hautbelastung bei einer Tätigkeit feststellt wird, mmüssen geeignete Schutzmaßnahmen veranlasst werden. Hierbei muss folgende Rangfolge nach dem STOP-Prinzip beachtet werden:

Persönliche Schutzmaßnahmen, also Hautschutzmittel oder Schutzhandschuhe, sollen nur dann zum Einsatz kommen, wenn alle anderen arbeitstechnischen und organisatorischen Maßnahmen, die das Risiko einer Hautgefährdung vermindern, ausgeschöpft sind (siehe STOP-Prinzip). Ein Schutz der Haut wird durch das Tragen von Schutzhandschuhen, bei vielen Tätigkeiten auch durch die Anwendung von Hautschutzmitteln erreicht.

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