Position der BGN zum Tragen von Schutzhandschuhen in den Mitgliedsbetrieben

Schutzhandschuh

Gefährdungen der Haut sind nicht an bestimmte Tätigkeiten oder Berufe gebunden. Voraussetzung ist immer eine sorgfältige Ermittlung der Hautgefährdungen mit einer Risikobewertung und Ableitung von Schutzmaßnahmen.

Positionen der BGN zum Tragen von Schutzhandschuhen

Handschuhe als Persönliche Schutzausrüstung (PSA)

Handschuhe zum Produktschutz

Mehr Hygiene durch Handschuhe?

 

Umgang mit Lebensmitteln

Beim Umgang mit Lebensmitteln sind dann Schutzhandschuhe zu tragen, wenn alle anderen vorrangigen arbeitstechnischen und organisatorischen Maßnahmen, die zu einer Reduktion der Hautgefährdung führen können, ausgeschöpft sind.

Die Handschuhe sind nur während der unmittelbar hautgefährdenden Tätigkeit zu tragen und die individuelle Empfindlichkeit ist zu berücksichtigen.

Grundsätzlich können z. B. folgende Lebensmittel hautbelastend sein: Fleisch, Fisch, Obst, Gemüse, Gewürze, Marinaden. Schutzhandschuhe zum Schutz vor Verletzungen können auch angezeigt sein beim Umgang mit z.B. Knochen oder Knochensplittern und Fischschuppen sowie Stechschutz- und Schnittschutzhandschuhe bei Arbeiten mit Messern. Werden Handschuhe aus Produktschutzgründen getragen, so ist das Risiko einer Hautgefährdung gegenüber den Hygienevorteilen sorgfältig abzuwägen.

Keine Schutzhandschuhe und auch keine Hygiene-Handschuhe sind zu tragen