Einstufung und Kennzeichnung von Chemikalien

Gefahrenpiktogramme

Die Einstufung und Kennzeichnung von Chemikalien erfolgt nach dem sogenannten Global Harmonisierten System – GHS. Rechtsgrundlage ist die Verordnung für die Einstufung, Kennzeichnung und Verpackung (CLP-Verordnung) der EU (hier auch GHS-Verordnung genannt.)

In der GHS-Verordnung sind sogenannte Gefahrenklassen beschrieben, z. B. entzündbare Flüssigkeiten. Der Hersteller oder Inverkehrbringer von Chemikalien muss ermitteln, welche Gefahrenklassen auf seinen Stoff oder auf sein Gemisch zutreffen. Diese Angabe gehört zur Einstufung.

Insgesamt gehören zur Einstufung:

 

Kennzeichnung
Aus der Einstufung wird dann abgeleitet, was auf dem Etikett stehen muss. Das ist die Kennzeichnung. Es gibt folgende Kennzeichnungselemente: