GHS – Global Harmonisiertes System zur Einstufung und Kennzeichnung von Chemikalien

Gefahrenpiktogramme

Die Einstufung und Kennzeichnung von Gefahrgütern und Gefahrstoffen ist weltweit einheitlich geregelt. Dazu haben die Vereinten Nationen (UN) das "Globally Harmonised System of Classification and Labelling of Chemicals" (Global Harmonisiertes System – GHS) entwickelt, das in allen UN-Staaten umgesetzt wird.

Bei uns wird dieses GHS-System durch die im Januar 2009 in Kraft getretene Verordnung für die Einstufung, Kennzeichnung und Verpackung (CLP-Verordnung) der EU umgesetzt. CLP ist die Abkürzung für classification, labelling and packaging, deutsch: Einstufung, Kennzeichnung und Verpackung.

Die CLP-Verordnung behandelt physikalisch-chemische, Gesundheits- und Umweltgefahren und legt eine einheitliche Kennzeichnung für verschiedene Zielgruppen, wie Arbeitnehmer, Verbraucher, Transport- und Erste Hilfe-Personal fest. Stoffe und Gemische werden in derselben Verordnung behandelt.

Hier im "Wissen kompakt" zum Global Harmonisierten System wird auch von der GHS-Verordnung gesprochen.

Am 1. Juni 2017 waren alle Übergangsfristen abgelaufen. Seitdem dürfen nur noch Chemikalien mit der GHS-Kennzeichnung verkauft werden.

Der vollständige Titel der CLP-Verordnung lautet: "Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. Dezember 2008 über die Einstufung, Kennzeichnung und Verpackung von Stoffen und Gemischen, zur Änderung und Aufhebung der Richtlinie 67/548/EWG und 1999/45/EG und zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 1907/2006".