Gefahrenkategorien

Nach GHS sind die Gefahrenklassen in Gefahrenkategorien unterteilt, die nach der Schwere der Gefahr abgestuft sind. So ist die Gefahrenklasse „entzündbare Flüssigkeiten“ mit schwächer werdender Entzündbarkeit den Kategorien 1 bis 3 zugeordnet. Die Gefahrenklasse „Akute Toxizität“ ist in vier Kategorien unterteilt. Stoffe mit starker Giftwirkung werden der Kategorie 1, Stoffe mit schwächerer Giftwirkung den weiteren Kategorien zugeordnet.

Die Gefahrenklasse gibt die Art der Gefahr an, z. B. entzündbare Flüssigkeit. Jede Gefahrenklasse ist in Gefahrenkategorien unterteilt, die nach der Schwere der Gefahr abgestuft sind. Je höher die Ziffer der Kategorie, desto schwächer die Gefahr.

Gefahrenklasse Kategorie
Art der Gefahr Schwere der Gefahr



Entzündbare Flüssigkeiten
abnehmend

Akute Toxizität

Die Einstufungskriterien für die Zuordnung zu den Gefahrenkategorien innerhalb einer Gefahrenklasse sind z. B. bei der Gefahrenklasse „entzündbare Flüssigkeiten“ der Flammpunkt und der Siedebeginn. Bei „akute Toxizität“ ist es die Höhe der tödlichen Dosis.

Beispiel: Gefahrenklasse 2.6 „Entzündbare Flüssigkeiten“
Kategorie 1: Flammpunkt < 23 °C und Siedebeginn = 35 °C
Kategorie 2: Flammpunkt < 23 °C und Siedebeginn > 35 °C
Kategorie 3: Flammpunkt = 23 °C und = 60 °C

In Anhang I der GHS-Verordnung sind für jede Gefahrenklasse die Kategorien und Einstufungskriterien angegeben. Die Nummerierung der Abschnitte in Anhang I entspricht den Nummern der Gefahrenklassen.

Durch die Differenzierung der 28 Gefahrenklassen in Kategorien ergeben sich über 70 Einstufungsmöglichkeiten. Bei der Einstufung muss bestimmt werden, welchen Kategorien innerhalb welcher Gefahrenklassen ein Stoff oder Gemisch zuzuordnen ist..