Prüfer werden: Lehrgänge von BGN & Partnern
Die BGN und die BG BAU bieten in Kooperation mit
Wählen Sie per Klick Ihren Lehrgang aus:
Ziel: Erwerb der erforderlichen Kenntnisse, die gemäß Abschnitt 4.2 der TRBS 1203 für "Zur Prüfung befähigte Personen" zu sicherheitstechnischen Prüfungen von gewerblichen Flüssiggas-Flaschenanlagen im Gastronomiebereich und Schaustellergewerbe notwendig sind.
Dauer: 1 Tag (mit schriftlicher Prüfung)
Abschluss/Nachweis: Bei bestandener Prüfung Zertifikat und persönliche Scheckkarte zur Autorisierung
Teilnahmevoraussetzung: Nachweis einer gemäß TRBS 1203, Abschnitt 4.2, geforderten Berufsausbildung und Berufserfahrung sowie aktueller Fortbildungsbescheinigung (z. B. DVFG-TRF 2012)
Weitere Informationen, Termine, Ansprechpartner: DVGW e. V. – Berufliche Bildung, Kathleen Lohse, Tel.: 0351 323250-54, E-Mail: kathleen.lohse@dvgw.de
Ziel: Erwerb der erforderlichen Kenntnisse, die gemäß Abschnitt 4.2 der TRBS 1203 für "Zur Prüfung befähigte Personen" zu sicherheitstechnischen Prüfungen von gewerblichen Flüssiggas-Flaschenanlagen in Fahrzeugen im Gastronomiebereich und Schaustellergewerbe notwendig sind.
Dauer: 1 Tag (mit schriftlicher Prüfung)
Abschluss/Nachweis: Zertifikat
Teilnahmevoraussetzung: Nachweis einer gemäß gemäß TRBS 1203, Abschnitt 4.2, geforderten Berufsausbildung und Berufserfahrung sowie aktueller Fortbildungsbescheinigung (z. B. Sachkunde nach dem DVGW Arbeitsblatt G 607).
Weitere Informationen, Termine, Ansprechpartner:
Deutsche Flüssiggas Akademie, Mehtap Dinc
Tel.: 0911 376527-14, E-Mail: kfz-gew@dfga.de oder
Zentralverband Karosserie- und Fahrzeugtechnik (ZKF), Ruth Magnus, Tel.:06031 794790, E-Mail: magnus@zkf.de
Ziel: Erwerb der erforderlichen Kenntnisse, die gemäß Betriebssicherheitsverordnung für "zur Prüfung befähigte Personen im Baugewerbe" für sicherheitstechnische Prüfungen von gewerblichen Flüssiggas-Flaschenanlagen/Flüssiggasanlagen mit Versorgung aus Behältern zu Brennzwecken im Baugewerbe notwendig sind.
Dauer: 1 Tag (mit schriftlicher Prüfung)
Abschluss/Nachweis: Zertifikat und seine persönliche Scheckkarte zur Autorisierung
Teilnahmevoraussetzung: Nachweis einer gemäß Abschnitt 4.2 TRBS 1203 "Zur Prüfung befähigte Personen" geforderten Berufsausbildung und Berufserfahrung sowie aktueller Fortbildungsbescheinigungen (z. B. DVFG-TRF 2012,geräte- und maschinenspezifischen Unterweisung durch Hersteller etc.)
Weitere Informationen, Termine, Ansprechpartner: DVGW e. V. Berufliche Bildung / Deutsche Flüssiggas Akademie (DFGA), Kathleen Lohse, Tel.: 0351 323250-54, E-Mail: kathleen.lohse@dvgw.de
Außerdem:
Ausbildungslehrgänge zum Prüfer (zur Prüfung befähigte Personen) von Fahrzeugen mit Flüssiggas-Verbrennungsmotor bieten: