Regelwerk zu Prüfungen, Prüfbescheinigung, Prüferqualifizierung
TRBS 1201 Prüfungen und Kontrollen von Arbeitsmitteln und überwachungsbedürftigen Anlagen
TRBS 1203 Zur Prüfung befähigte Personen
DGUV Grundsatz 310-003 Prüfbescheinigung über die Prüfung von Flüssiggasanlagen zu Brennzwecken in Fahrzeugen
DGUV Grundsatz 310-004 Prüfbescheinigung von Fahrzeugen mit Flüssiggas-Verbrennungsmotor
DGUV Grundsatz 310-005 Prüfbescheinigung über Flüssiggasanlagen zu Brennzwecken, soweit sie aus Druckgasbehältern/Druckbehältern versorgt werden
DGUV Grundsatz 310-006 Auswahl, Ausbildung und Befähigungsnachweis von Personen für die Prüfung von Flüssiggasanlagen/Flüssiggasverbrauchsanlagen