Kauf flüssiggasbeheizter Geräte / fachgerechte Ausrüstung
Kaufen und benutzen Sie ausschließlich Gasgeräte, die für den gewerblichen Einsatz in Deutschland geeignet sind. Nur sie gewährleisten einen dauerhaft sicheren Betrieb. Beachten Sie auch immer die Angaben des Geräteherstellers zur bestimmungsgemäßen Verwendung – wie zur notwendigen Be- und Entlüftung der Räume oder im Fahrzeug.
Ausrüstungsteile eines gewerblich genutzten Geräts
Egal ob Neuanschaffung oder schon viele Jahre in Betrieb: Ihre Flüssiggasanlage muss folgende Ausrüstungsteile haben:
- Eine Flammenüberwachung (z.B. Zündsicherung) am Gasgerät (Bild 1). Sie sperrt automatisch die Gaszufuhr zum Brenner, wenn die Gasflamme erlischt. Dadurch wird eine gefährliche Ansammlung unverbrannten Gases verhindert.
- Eine Schlauchleitung (Bild 2), die den betrieblichen Beanspruchungen standhält und deren Anschlüsse (z. B. Überwurfmutter) bereits werkseitig fest in den Schlauch eingebunden sind. Die Schlauchleitung darf maximal 40 cm lang sein.
- Eine Schlauchbruchsicherung (Bild 3). Sie ist immer dann erforderlich, wenn die Schlauchleitung betriebsbedingt länger als 40 cm sein muss. Die Schlauchbruchsicherung verhindert, dass bei Beschädigungen oder beim Lösen der Schlauchleitung Gas austritt, und schließt den Gasdurchgang ab.
- Eine zweistufige Sicherheitsdruckregeleinrichtung (Bild 4). Sie schützt das angeschlossene Gasgerät vor einem unkontrollierten bzw. zu hohen Druck. Steht die gesamte Flüssiggasanlage oder zumindest das Gasgerät in einem Raum bzw. im Gebäude, wird zusätzlich eine thermische Absperreinrichtung in der Gasleitungsanlage benötigt. Diese kann in der Druckregeleinrichtung, in der Leitungsanlage oder in einem Absperrventil integriert sein.
Siehe hierzu auch die schematischen Darstellungen: