Arbeiten bei hohen Temperaturen
Die Lufttemperatur in Arbeitsräumen soll +26 °C nicht überschreiten.
Ist eine starke Sonneneinstrahlung für hohe Temperaturen verantwortlich, sind u. a. folgende Sonnenschutzsysteme zu nutzen:
- Gestalterische Maßnahmen wie die Ausrichtung der Arbeitsräume, Abschattung durch Vordächer, Balkone, Bepflanzung etc.
- Sonnenschutzvorrichtungen, die das Fenster von außen beschatten z.B. Jalousien oder Markisen
- Innenliegende hochreflektierende oder helle Sonnenschutzvorrichtungen
Überschreitet die Lufttemperatur in Arbeitsräumen trotz Reduzierung der Sonneneinstrahlung +26 °C, sind zusätzliche Maßnahmen anzuwenden. Ab einer Lufttemperatur von +30 °C müssen wirksame Maßnahmen gemäß Gefährdungsbeurteilung ergriffen werden. Dabei gehen technische und organisatorische gegenüber personenbezogenen Maßnahmen vor. Beispiele sind:
- Zeitsteuerung des Sonnenschutzes, z. B. Jalousien auch nach der Arbeitszeit geschlossen halten
- Regelung von Lüftungseinrichtungen z.B. Nachtauskühlung
- Lüftung in den frühen Morgenstunden
- Reduzierung der inneren thermischen Lasten, z.B. elektrische Geräte nur bei Bedarf betreiben
- Hitzeschutzrollos oder Ähnliches zum Abschirmen von Wärmestrahlung von Geräten
- Nutzung von Gleitzeitregelungen zur Arbeitszeitverlagerung
- Lockerung der Bekleidungsregelungen
- Bereitstellung nicht alkoholischer Getränke (z.B. Trinkwasser)
Überschreitet die Lufttemperatur im Raum +35 °C, so ist der Raum für die Zeit der Überschreitung ohne folgende Maßnahmen, wie bei Hitzearbeit, nicht als Arbeitsraum geeignet:
- Technische Maßnahmen (z. B. Luftduschen, Wasserschleier)
- Organisatorische Maßnahmen (z. B. Zeiten zum Abkühlen einplanen)
- ersönliche Schutzausrüstungen (z. B. Hitzeschutzkleidung)
Mehr Infos: ASR A3.5 Raumtemperatur
DGUV Information 215-510: Beurteilung des Raumklimas