Beleuchtung
Arbeitsräume müssen bis auf Ausnahmen ausreichend durch Tageslicht beleuchtet sein und eine Sichtverbindung nach außen haben. Der Tageslichteinfall muss z. B. durch Jalousien regulierbar sein.
An Arbeitsplätzen ist die geforderte Beleuchtungsstärke mit künstlicher Beleuchtung sicherzustellen. Anhang 1 der Technischen Regel für Arbeitsstätten ASR A3.4 enthält Mindestwerte der Beleuchtungsstärke für unterschiedliche Arbeitsplätze.
Da Leuchtmittel mit der Zeit an Leistung verlieren und ältere Beschäftigte einen höheren Lichtbedarf haben, sollten die geforderten Werte bei der Anschaffung von Leuchtmitteln um mindestens 25 Prozent überschritten werden, um die Mindestwerte über die Lebensdauer einzuhalten.
Blendungen, störende Spiegelungen, Flimmern oder Schatten im Arbeitsbereich belasten zusätzlich und begünstigen Arbeitsunfälle. Deshalb:
- Blendungen sind zu vermeiden, indem die Lichtquellen abgeschirmt und zum Arbeitsplatz blendfrei angeordnet werden.
- Störende Spiegelungen heller Lichtquellen auf Arbeitsmitteln und glänzenden Oberflächen sind zu vermeiden. Je nach Möglichkeiten vor Ort sollten Jalousien, Rollos und Lamellenstores, bei Dachoberlichtern lichtstreuende Materialien oder Verglasungen mit integrierten Lamellenrastern genutzt werden. Der Einsatz matter Oberflächen auf z. B. Arbeitstischen vermeidet Reflexionen.
- Flimmern oder Pulsation können Unfallgefahren (z. B. durch stroboskopischen Effekt) sein und führen zu Ermüdung. Zur Vermeidung sind elektronische Vorschaltgeräte oder eine Drei-Phasen-Schaltung einzusetzen.
- Schatten, die das Erkennen von Gefahrstellen oder das Durchführen der Aufgabe erschweren, sind durch die Anordnung mehrerer Leuchten, die aus verschiedenen Richtungen Licht abgeben, zu minimieren.
- Um die Augen zu schonen, ist der Arbeitsplatz/Arbeitsraum möglichst gleichmäßig auszuleuchten. Anzustreben ist ein Verhältnis von 3 zu 1 zwischen hellster und dunkelster Fläche im unmittelbaren Arbeitsbereich sowie 10 zu 1 zwischen Arbeitsplatz und der Weite des Raumes.
Mehr Infos: ASR A3.4 Beleuchtung
DGUV Information 215-210: Natürliche und künstliche Beleuchtung von Arbeitsstätten
DGUV Information 215-211: Tageslicht am Arbeitsplatz - leistungsfördernd und gesund