Welche rechtlichen Grundlagen gibt es?

Ergonomie ist ein wichtiger Teil von Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit und wird vor allem in folgenden Vorschriften gefordert:

  Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG)
§ 2 (1) Begriffsbestimmungen
 

 

Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV)
§ 3 (2) Gefährdungsbeurteilung
§ Arbeitsstättenverordnung (ArbStaettV)
§ 3a (1) Einrichten und Betreiben von Arbeitsstätten
 
  Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG)
§ 3 (1) Aufgaben der Betriebsärzte
§ 6 Aufgaben der Fachkräfte für Arbeitssicherheit
 

Im Arbeitsschutzgesetz wird die menschengerechte Gestaltung der Arbeit als eine wichtige betriebliche Aufgabe ausdrücklich aufgeführt (ArbSchG §2 (1).

Bei der Gefährdungsbeurteilung sind gemäß Betriebssicherheitsverordnung Gefährdungen durch die Vernachlässigung ergonomischer Grundsätze zu berücksichtigen (BetrSichV § 3 (2) Satz 2)

Speziell beim Heben und Tragen von Lasten fordert die Lastenhandhabungsverordnung, Gefährdungen durch den Umgang mit Lasten zu vermeiden.

Auch die Arbeitsstättenverordnung stellt beim Einrichten und Betreiben von Arbeitsstätten ergonomische Anforderungen (ArbStättV §3a), die in den Technischen Regeln für Arbeitsstätten (ASR) konkretisiert werden. Diese Regeln berühren auch ergonomische Aspekte. So gibt es die