Steharbeit

Mitarbeiterin im Service

Bei Steharbeit muss eine ergonomische Körperhaltung möglich sein. Beschäftigte sollten pro Arbeitstag nicht länger als eine Stunde in vorgebeugter Haltung (mehr als 20°) und nicht länger als zwei Stunden über Schulterhöhe arbeiten.

Die Arbeitshöhe sollte etwa 10 bis 15 cm unter Ellenbogenhöhe liegen. Für sehr kleine Personen bedeutet dies eine Arbeitshöhe von ca. 85 cm, für große ca. 110 cm. Dies ermöglicht für die meisten Tätigkeiten ein rückenschonendes Arbeiten in gerader Haltung: Die Schultern sind dann locker und die Ellbogen leicht gewinkelt. Siehe Rückenfreundliche Arbeitstischhöhe.

Bei kraftbetonten, schweren Tätigkeiten, z. B. Zerlegen von Fleisch sollte eine geringere Arbeitshöhe (bis ca. 15 bis 40 cm unter Ellenbogenhöhe) gewählt werden.

Arbeitshöhe gleich Tischhöhe?
Die Arbeitshöhe entspricht nicht immer der Höhe des Tisches oder des Förderbands, sondern der Höhe, auf der die Beschäftigten tatsächlich mit den Händen arbeiten. Wenn ein hohes Werkstück zu bearbeiten ist, wird eine geringere Höhe gewählt. Weiteres Beispiel: Ein Förderband für hohe Eimer muss niedriger sein als ein Förderband für kleine Faltschachteln.

Anpassung der Arbeitshöhe
Die Abbildung zeigt, wie verschieden große Personen denselben Tisch mit der Höhe h auf die passende Höhe bringen: Die große Person passt die Arbeitshöhe durch höhere Füße (links) oder durch Verwendung einer Schneidbretterhöhung (Mitte) an. Die kleine Person kann am selben Tisch ohne Höhenanpassung arbeiten (rechts).

Maßnahmen zur Verringerung der Belastungen

  • Achten Sie auf genügend Fuß- und Beinraum. Die Fußraumtiefe F setzt sich aus dem Sockelrücksprung und dem Überstand der Arbeitsplatte zusammen und sollte mindestens 15 cm betragen. Damit die Beinraumtiefe B im Knieraum ausreichen ist, sollte der Überstand der Arbeitsplatte mindestens 8 cm betragen.
  • Beschäftigte sollten das Muskel-Skelett-System wechselnd belasten (können). Dazu gehören: Stand- und Spielbein abwechselnd belasten, das Spielbein erhöht abstellen und den Oberkörper anlehnen oder abstützen (z. B. unter Nutzung einer Stehhilfe).
  • Die Pausen sollten im Sitzen mit gegebenenfalls höher gelegten Beinen verbracht werden. In der Freizeit sollte unbedingt ein Bewegungsausgleich zur Steharbeit stattfinden. Nach Rücksprache mit dem Arzt können Kompressionsstrümpfe zur Entlastung des Venen- und Lymphsystems getragen werden.
  • Achten Sie auf geeignete Fußböden und geeignetes Schuhwerk.


Ein Arbeitsplatz mit genügend Fuß- und Beinfreiraum ermöglicht ergonomisches Arbeiten.

Flyer „Richtig stehen – Die Haltung macht's!“ PDF-Symbol

Ergonomie konkret: Steharbeit PDF-Symbol

Ergonomie konkret: Arbeitsplatzmatten PDF-Symbol

Siehe auch: DGUV Information 208-033: Muskel-Skelett-Belastungen – erkennen und beurteilen,
insbesondere
Kapitel 2: Welche Tätigkeiten können zu einer Gefährdung führen? und
Kapitel 3: Wie beurteile ich Muskel-Skelett-Belastungen in meinem Betrieb?